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Förderrichtlinien

Die Förderungsfähigkeit von Projekten und Veranstaltungen bemisst der Fachschaftsrat an seinen satzungsmäßigen Aufgaben. Das bedeutet die Veranstaltung oder das Projekt sollte einen Mehrwert für die Studierendenschaft darstellen bzw. mit sich bringen. Außerdem sollte dieser Mehrwert hauptsächlich den Studierenden zu Gute kommen. Nur wer sich durch die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft finanziell an ihr beteiligt, sollte von ihren Geldern profitieren. Ein wirtschaftliches Haushalten mit den Geldern der Studierendenschaft stellt eine grundlegende Bedingung dar. Weiterhin ist eine finanzielle Förderung durch den Fachschaftsrat stets als eine Verlustunterstützung zu betrachten. Sollte eine Vorfinanzierung nötig sein, so ist diese bis zur Abrechnung beim Sprecher für Finanzen wie ein zinsloses Darlehen zu behandeln, dass vier Wochen nach Ablauf des Projektes oder der Veranstaltung fällig wird. Bei der Abrechnung ist festzustellen, welcher Anteil der Verlustunterstützung benötigt wurde, der Restbetrag ist dem Fachschaftsrat innerhalb von vier Wochen zurückzuzahlen. Persönliche Bereicherung des Veranstalters aus Mitteln der Studierendenschaft ist aus Sicht des Studierendenrates nicht zu akzeptieren. Für Projekte mit einer jährlichen Förderung ist das Ende des Haushaltsjahres als Ablauf der Veranstaltung zu betrachten.

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